Schenk - Pädagogik & Therapie
mir geht´s gut

Ambulant betreutes Wohnen

Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit einer geistigen, körperlichen und seelischen Behinderung

Wir haben für jede Behinderungsart eine eigene Leistungsvereinbarung mit dem Bezirk Schwaben abgeschlossen und können daher direkt mit dem Kostenträger abrechnen


Was ist die Assistenz beim Wohnen?

Die Assistenz beim Wohnen ist ein ambulanter Dienst für Menschen mit Behinderungen, die selbstständig, ob alleine, zu zweit oder in einer Wohngemeinschaft, in einer eigenen Wohnung leben oder eine eigene Wohnung beziehen möchten. Unser Verständnis von Assistenz umfasst die Beziehungsgestaltung wie auch die Begleitung und Unterstützung beim Erwerb von Kompetenzen, zum Beispiel im sozialen, finanziellen und hauswirtschaftlichen Bereich.

Wir orientieren uns an den persönlichen Wünschen, Bedürfnissen und dem individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderung, die unsere Dienste in Anspruch nehmen.

Ziel der Assistenz beim Wohnen ist es, dass unsere Kund*innen so selbstbestimmt und selbstständig wie möglich in ihrer eigenen Wohnung leben können.

 

Wer kann die Assistenz beim Wohnen in Anspruch nehmen?

Die Assistenz beim Wohnen können Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen, die im Landkreis Donau-Ries und in den angrenzenden Landkreisen wohnen.

 

Was bietet die Assistenz beim Wohnen?

Die Assistenz beim Wohnen bietet Unterstützung, Begleitung und Beratung bei allen Angelegenheiten des täglichen Lebens, wie zum Beispiel bei

  • Wohnungssuche und -erhalt
  • Haushaltsführung und Finanzplanung
  • Persönlichen Krisen und Konflikten
  • Kontakte mit Behörden und Arbeitgebern
  • psychosoziale Beratung
  • viel Spaß und tolle Erlebnisse mit authentischem Betreuungspersonal

 

Wie werden die Leistungen der Assistenz beim Wohnen finanziert?

Die Leistungen der Assistenz beim Wohnen werden bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) IX und XII übernommen.
Selbstverständlich kann die Assistenz beim Wohnen auch privat finanziert werden.


Melden Sie sich bei uns - wir beraten Sie gerne.
 

Persönliches Budget

Was ist ein persönliches Budget?
Alle Teilhabeleistungen, die Sie bisher als Sach- oder Dienstleistung bekommen haben, können Sie jetzt auch als Persönliches Budget beantragen. Sie bekommen dann den entsprechenden Geldbetrag und entscheiden, wie Sie ihn verwenden. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel Ihre pädagogische Betreuung selbst organisieren d.h. Sie können sich selbst Ihren "Wunschbetreuer" aussuchen.